Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern jetzt förderfähig

Bild: Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz

In Deutschland lebt ein Großteil der Bevölkerung in Mehrparteienhäusern mit insgesamt rund neun Millionen Stellplätzen und kann bisher nur an öffentlichen Ladesäulen laden, was wohl für viele eine Hürde darstellt. Um auch dieser Personengruppe den Umstieg auf Elektrofahrzeuge zu erleichtern, fördert das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ab dem 15. April 2026 das Laden in und an Mehrfamilienhäusern. Die neue Förderung „Ladeinfrastruktur an und in Mehrparteienhäusern“ hat ein Volumen von 500 Millionen Euro und ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig, da die Installation von Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern oft komplex ist.

Es gibt drei verschiedene Förderaufrufe. Die ersten beiden richten sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Wohneigentum zur Vermietung. Die Anträge werden direkt nach Eingang bearbeitet und die Förderung wird im Rahmen eines Festbetrages ausgezahlt. Anträge für diese beiden Empfängergruppen können bis 10. November 2026 gestellt werden.

Der dritte Förderaufruf richtet sich an Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Diese können bis zum 15. Oktober 2026 Anträge stellen und müssen sich einem wettbewerblichen Verfahren unterziehen.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm kann von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern, Privateigentümern von Mehrparteienhäuern oder Stellplätzen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Wohneigentum zur Vermietung beantragt werden. Auch Unternehmen mit großen Wohnbeständen, die vermietet werden, können das Förderprogramm nutzen.

Wie wird gefördert?

Eine Bedingung für den Erhalt der Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden müssen. Außerdem müssen immer mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. 

Für einen Stellplatz, der vorverkabelt wird, gibt es einen Maximalbetrag von 1.300 Euro. Für einen Stellplatz auf dem eine Wallbox errichtet wird, gibt es maximal 1.500 Euro. Unterstützt die Wallbox das bidirektionale Laden, sind bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt möglich. Wichtig ist außerdem, dass der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Das kann z. B. durch den Bezug von Ökostrom über einen entsprechenden Liefervertrag oder durch die Nutzung von Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage gewährleistet werden.

Förderanträge können ab dem 15. April 2026 gestellt werden. Die Projektabwicklung übernimmt der Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Weitere Details finden Sie in der Förderübersicht der Lotsenstelle für alternative Antriebe oder in der Bekanntmachung der Förderrichtlinie durch das BMV.

Am 15. April 2026 richtet die Lotsenstelle eine kostenfreie Online-Veranstaltung zum Förderprogramm aus. Diese Veranstaltung ist Teil der Online-Seminarreihe „Elektrisch unterwegs“, die seit 2023 von der Lotsenstelle für alternative Antriebe Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Geschäftsstelle für die Elektromobilität in Hessen “Strom bewegt” angeboten wird.