Kommunalrichtlinie: Neue Obergrenzen für Gesamtausgaben

Bild: Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz

Ab dem 15. September 2026 gelten Obergrenzen für förderfähige Gesamtausgaben der Kommunalrichtlinie: 

Strategische Vorhaben (Punkt 4.1 der KRL) werden auf zwei Millionen Euro gedeckelt.

Investive Vorhaben (Punkt 4.2 der KRL) werden auf 20 Millionen Euro gedeckelt.