Wie verändern sich die Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz? Mit dieser Frage beschäftigte sich das 18. landesweite Netzwerktreffen „Kommunale Wärmeplanung Rheinland-Pfalz“ der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz (EKA.rlp). Sowohl das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als auch die geplante Novelle des Wärmeplanungsgesetzes auf Bundesebene und die veränderten Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben Auswirkungen auf die Erstellung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Auswirkungen frühzeitig berücksichtigen
Dr. Tobias Blum, Referent für energieeffiziente Gebäude der EKA, erläuterte die Änderungen durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Dabei unterschied er zwischen Regelungen, die bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar gelten, und Anforderungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden. Dazu zählen insbesondere künftige Sanierungspflichten ab 2030, Anforderungen an Neubauten öffentlicher Gebäude sowie die geplante Solarpflicht.
„Eine langfristige, zukunftsorientierte Planung ist wichtig für das gesamte Gebäudeportfolio“, betonte Dr. Blum. Für Kommunen sei es daher sinnvoll, die Auswirkungen der neuen Anforderungen frühzeitig zu prüfen und bei der Entwicklung ihrer Gebäudestrategien zu berücksichtigen.
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BEG: Förderentscheidungen strategisch vorbereiten
Welche Unterstützung Kommunen für notwendige Investitionen nutzen können, erläuterte Silvia Gröhbühl, Referentin für Förderung der EKA. Im Fokus stand die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), bei der sich zuletzt die Förderbedingungen verändert haben.
„Durch die sinkenden Obergrenzen für förderfähige Ausgaben steigt der Handlungsdruck bei der Errichtung von Gebäudenetzen und dem Austausch von Heizungen“, erklärte Gröhbühl. Gleichzeitig sei eine sorgfältige Planung von Förderanträgen wichtig. Insbesondere bei geplanten Komplettsanierungen sollten Kommunen die zeitliche Abfolge von BEG-Einzelmaßnahmen und einer späteren systemischen Förderung berücksichtigen, da eine systemische Förderung erst nach einem Abstand von drei Jahren erneut möglich ist.
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Novelle des Wärmeplanungsgesetzes: Weniger Aufwand, aber offene Qualitätsfragen
Mit den geplanten Änderungen des Wärmeplanungsgesetzes beschäftigten sich Martin Bach, Leiter des Referats Wärme, Gebäude und Quartier der EKA, und Dr. Thomas Rätz, Referent des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Neben den vorgesehenen Änderungen auf Bundesebene wurde dabei auch die Perspektive der kommunalen Spitzenverbände berücksichtigt.
Für Rheinland-Pfalz könnte insbesondere die geplante Einführung einer „kleinen“ kommunalen Wärmeplanung für planungsverantwortliche Stellen mit weniger als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern relevant sein. Davon wäre ein großer Teil der Kommunen betroffen, die sich derzeit noch in der Erstellung ihrer Wärmeplanung befinden.
Ziel der „kleinen“ Wärmeplanung ist eine deutliche Verringerung des Aufwands für Kommunen und Planungsbüros. Gleichzeitig wurde auf mögliche Zielkonflikte hingewiesen: Ein geringerer Planungsaufwand könnte mit Qualitätseinbußen und einer eingeschränkten Vergleichbarkeit von Wärmeplänen einhergehen, insbesondere wenn Kommunen ihre Planungen nach unterschiedlichen Anforderungen erstellen.
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Abgeschlossene Wärmepläne: Formale Anzeige nicht vergessen
Für Kommunen, die ihre Wärmeplanung bereits abgeschlossen haben, ist auch die formale Anzeige des Wärmeplans ein wichtiger Schritt. Melanie Rupp, Fachmitarbeiterin für die Prüfung der kommunalen Wärmeplanung im Referat Förderung der EKA, stellte den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern den dafür vorgesehenen Prozess noch einmal vor.
Von der Planung zur Umsetzung
Zum Abschluss richtete Paul Ngahan, Leiter des Referats Nahwärme der EKA, den Blick auf die nächste Phase: die Umsetzung der Wärmeplanung. Zahlreiche Kommunen in Rheinland-Pfalz haben ihre Wärmepläne inzwischen erfolgreich abgeschlossen und arbeiten an konkreten Maßnahmen.
Anhand einer Karte des Landes zeigte Ngahan, dass die EKA bereits in einer Vielzahl von Kommunen nach Abschluss der Wärmeplanung in die Begleitung von Wärmenetzprojekten eingestiegen ist. Die EKA unterstützt die Kommunen dabei intensiv bei der weiteren Entwicklung und Umsetzung entsprechender Projekte.
Damit wurde deutlich: Die kommunale Wärmeplanung ist kein Selbstzweck, sondern bildet die Grundlage für konkrete Schritte auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Gemeinsam mit den Kommunen begleitet die EKA diesen Prozess und unterstützt die Wärmewende in Rheinland-Pfalz von der Planung bis zur Umsetzung.
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Zum Netzwerktreffen
Rund 70 Teilnehmende nahmen am 24. August 2026 online über Microsoft Teams am 18. landesweiten Netzwerktreffen „Kommunale Wärmeplanung Rheinland-Pfalz“ der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz (EKA) teil. Die Anmoderation übernahm David Hemmer, Referent Nachhaltige Wärmeversorgung der EKA. Malte Feldmann, Referent für Energie beim Landkreistag Rheinland-Pfalz, eröffnete das dritte Netzwerktreffen des Jahres mit einem Grußwort.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die veränderten Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die geplante Novelle des Wärmeplanungsgesetzes auf Bundesebene sowie Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben unmittelbare oder absehbare Auswirkungen auf die Erstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne. Entsprechend war das Programm auf diese Themenfelder ausgerichtet.