Mit der gestrigen Verkündung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundesgesetzblatt erlangt das GModG mit dem heutigen Tag Gültigkeit.
Damit gelten für viele Bereiche neue Regelungen (manche mit sofortiger Wirkung, weitere erst zu späteren Zeitpunkten);
dabei geht es z.B. um:
- Abschaffung der 65%-EE-Pflicht
- Bio-Treppe
- Grüngas-/-Ölquote
- Sanierungspflichten
- Energieausweise
- Anforderungen an Neubauten und deren Nachweisführungen
Bereits kurz zuvor wurden auch die Förderprogramme für energetische Gebäudesanierungen geändert (BEG/BEGEM).
Da auch die rheinlandpfälzischen Kommunen mit ihren Gebäuden von diesen Änderungen betroffen sind, informieren das Referat Wärme / Gebäude / Quartier sowie das Referat Förderung der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz im Rahmen einer gemeinsamen Online-Info-Veranstaltung am Donnerstag, den 20. August 2026 (09:30 - 11:00 Uhr) zu den wichtigsten aktuellen Änderungen – eingeladen sind Vertreter der kommunalen Verwaltungen in RLP. Dabei werden auch Themen wie das Energieverbrauchsregister (EVR), Gebäudeinventar (GI) benannt werden, und es wird Zeit für Rückfragen geben.
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