Im Förderbereich startet das Jahr mit neuen Kreditprogrammen in den Bereichen Geothermie und Energieversorgung und reduzierten Förderquoten beim Programm “Natürlicher Klimaschutz in Kommunen”.
Förderkredit Tiefengeothermie zur kommunalen Wärmeversorgung (KfW 572)
Die KfW hat in Zusammenarbeit mit Munich Re und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine neue Förderung für den Ausbau der Tiefengeothermie zur kommunalen und industriellen Wärmeversorgung gestartet. Die Finanzierung geothermischer Bohrungen ab 400 Metern Tiefe in Deutschland wird mit zinsgünstigen Krediten der KfW unterstützt und Fündigkeitsrisiken aus diesen Bohrungen werden abgesichert.
Was wird gefördert?
- Bohrungen ab 400 Metern
- Große Erdwärmesonden
- Maßnahmen zur Sicherung des Bohrerfolgs
Wer wird gefördert?
- Kommunale Unternehmen und Zweckverbände
- Zusammenschlüsse von Unternehmen und/oder Kommunen
- Unternehmen aller Größenordnungen
Wie wird gefördert?
- Kreditbetrag von bis zu 25 Millionen Euro pro Bohrprojekt
- Absicherung der Finanzierung der Bohrung bis zu 100 %: Die Munich Re sichert mindestens 30 % und höchstens 70 % des förderfähigen Kreditbetrags der Bohrung ab. Der verbleibende Anteil ist durch eine Bundesgarantie abgesichert. Der Förderkredit Geothermie muss nur zurückgezahlt werden, wenn die Bohrung erfolgreich ist.
Antragsverfahren
- Interessensbekundung über Kontaktformular der KfW
- Darstellung Projekt laut Mindestanforderungen
- Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch Munich Re
Antragstellung Förderkredit
Einführung eines Moduls "Energieversorgung" im IKU - Investitionskredit Kommunale und soziale Unternehmen (KfW 148)
Flankierend zur Einführung des KfW-Förderkredits Geothermie (572) wird im Programm IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen ein Modul "Energieversorgung" eingeführt, das erforderliche Investitionen im Bereich Geothermie sowie bei der netzgebundenen Wärme-/Kälteversorgung und der Stromverteilung mit in der Regel bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben finanziert. Die Förderung der zentralen Wärmeversorgung ist eine ergänzende beziehungsweise alternative Finanzierung zu den Zuschüssen der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) (BAFA). Die Antragstellung erfolgt über Finanzierungspartner (z.B. Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank).
Reduzierung der Förderquoten im Programm Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KfW 444)
Für Förderanträge, die seit 01. Januar 2026 bei der KfW eingehen, gibt es nur noch einen Zuschuss von 50 Prozent (früher 80 Prozent) der förderfähigen Kosten. Im Falle finanzschwacher Kommunen beträgt der Zuschuss jetzt 80 Prozent (früher 90 Prozent) der förderfähigen Kosten.
Förderwissen Kompakt: Energetische Stadtsanierung – Sanierungsmanagement und Quartierskonzepte (KfW 432)
Das Förderteam informiert am 22. Januar 2026 in einer digitalen Infoveranstaltung zum Förderprogramm. Anmeldungen sind bis 21. Januar 2026 über unsere Homepage möglich, die Teilnahme ist kostenfrei.