Die EU-Kommission hat die staatliche Förderung für ein bundesweites Lkw-Schnellladenetz an unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Autobahnen in Deutschland genehmigt, wovon auch 21 Rastplätze an 15 Standorten in Rheinland-Pfalz profitieren können.
Mit einem Fördervolumen von bis zu 1,6 Milliarden Euro legt der Bund damit die Grundlage für den Einstieg in das öffentliche Laden schwerer E‑Lkw direkt an Autobahn-Rastplätzen.
Zentral ist der erste Umsetzungsschritt auf bundeseigenen Flächen, der gemeinsam vom Bundesverkehrsministerium, der Autobahn GmbH des Bundes und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH realisiert werden soll.
An diesen unbewirtschafteten Rastanlagen sollen leistungsfähige CCS- und MCS-Ladepunkte mit jeweils bis zu 350 bzw. 3.750 kW Ladeleistung entstehen, die speziell auf die Anforderungen des Schwerlastverkehrs zugeschnitten sind. Vorgesehen ist der Aufbau von bis zu 725 CCS-Ladepunkten und bis zu 685 MCS-Ladepunkten, wodurch auch in Rheinland-Pfalz perspektivisch ein dichtes Schnellladenetz für den Lkw-Fernverkehr entstehen wird.
Die technische Integration der Ladepunkte auf den Rastanlagen zielt auf eine nutzerfreundliche, flächeneffiziente und verkehrssichere Anordnung ab, damit rangierende Lkw und ruhender Verkehr sich nicht behindern. Voraussetzung ist der Aufbau leistungsstarker Netzanschlüsse, die in Kooperation mit mehr als 90 Verteilnetzbetreibern realisiert werden und die Rastanlagen zu energetischen Infrastrukturdrehscheiben machen sollen.
Das Vergabeverfahren für 124 unbewirtschaftete Rastanlagen wurde bereits im September 2024 gestartet und wird von der Autobahn GmbH durchgeführt. Geplant sind drei Ladeoptionen:
- Ad-hoc-Laden
- vertragsbasiertes Laden über Elektromobilitätsdienstleister
- Durchleitungsmodelle – um Wettbewerb zu sichern und überhöhten Preisen vorzubeugen.
Mit dem Schnellladenetz trägt der Bund zugleich zur Umsetzung der „AFIR“-Vorgaben und der „Clean Transport Corridor Initiative“ der EU bei, die bis 2030 einen durchgängig batterieelektrischen Straßengüterverkehr auf den „TEN‑V“-Korridoren anstrebt. Für die Rastanlagen in Rheinland-Pfalz bedeutet dies einen qualitativen Sprung von reinen Pausenflächen hin zu strategischen Energie- und Logistikknoten im europäischen Güterverkehr.
Weitere Informationen finden sich auf der Website des Ministeriums.