Energetische Stadtsanierung: Anträge wieder möglich

Bild: Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz

Kommunen können wieder Zuschüsse aus dem Programm Energetische Stadtsanierung (432) beantragen, um integrierte energetische Quartierskonzepte und ein begleitendes Sanierungsmanagement zu finanzieren. 

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ werden Maßnahmen gefördert, mit denen die Energieeffizienz im Quartier erhöht und insbesondere die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung beschleunigt werden soll.

  • integriertes Quartierskonzept
    • kommunale Gebäude und Versorgungssysteme energieeffizienter machen
    • erneuerbare Energien einsetzen
    • Quartiere an den Klimawandel anpassen
    • grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausbauen
       
  • Sanierungsmanagement
    • Konzeptumsetzung planen
    • Akteure aktivieren und vernetzen
    • Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
    • als zentraler Ansprechpartner für Finanzierung und Förderung fungieren

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss in Höhe von 75% der förderfähigen Ausgaben (90 % für finanzschwache Kommunen)
  • Integrierte Quartierskonzepte: Einführung eines Förderhöchstbetrages von 200.000 Euro pro Quartier
  • Sanierungsmanagement:
    • Verlängerung des Förderzeitraums im Sanierungsmanagement auf bis zu fünf Jahre
    • Anhebung des Förderhöchstbetrags auf 400.000 Euro für fünf Jahre
    • Anhebung des Sachkostenanteils von 20 % auf bis zu 30 %.

Kommunen, die bis zum 15. November 2023 eine Zusage für ein erstmaliges Sanierungsmanagement von bis zu drei Jahren erhalten haben, haben die Möglichkeit, für das betreffende Quartier eine maximal zweijährige Verlängerung nach neuen Förderbedingungen zu beantragen.