Bundesumweltministerium gibt weitere Eckpunkte zur neuen E-Auto-Kaufprämie für private Haushalte bekannt

Bild: Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz

In Berlin stellte Bundesumweltminister Carsten Schneider heute weitere Details eines Förderprogramms für E-Autos vor, das ab Jahresbeginn rückwirkend gelten soll. Schneider erläuterte, dass es sich dabei um ein Programm handelt, „mit dem etwas für die Umwelt und die Automobilindustrie getan werden soll und insbesondere auch für Familien, die sich sonst keinen Neuwagen, der umweltfreundlich ist, leisten können“.

Förderfähig sind neu gekaufte und geleaste reinelektrische Autos, Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender (Reichweitenverlängerer). Die Förderung kann je nach Fahrzeugtyp sowie Haushaltseinkommen und Anzahl der Kinder zwischen 1.500 und 6.000 Euro betragen. Die Förderobergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro und steigt je Kind um 5.000 Euro, wobei maximal zwei Kinder berücksichtigt werden.

Die Basisförderung für reinelektrische Autos liegt bei 3.000 Euro und steigt mit sinkendem zu versteuernden Einkommen. Haushalte mit Jahreseinkommen bis 60.000 Euro erhalten 4.000 Euro, Haushalte mit bis zu 45.000 Euro Jahreseinkommen 5.000 Euro. 

Die Basisförderung für förderfähige Plug-in-Hybride und E-Fahrzeuge mit Range-Extender beträgt 1.500 Euro und steigt für Haushalte mit Jahreseinkommen bis 60.000 Euro auf 2.500 Euro und für Haushalte mit Einkommen bis 45.000 Euro weiter auf 3.500 Euro. 

Eine grafische Darstellung der beschriebenen sozialen Staffelung der Kaufprämien finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.

Die Antragsstellung soll über ein Online-Portal ab dem zweiten Quartal 2026, voraussichtlich ab Mai, möglich sein. Anträge können auch rückwirkend für Fahrzeuge gestellt werden, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden.

Detaillierte Informationen wird es in unserer Förderübersicht für alternative Antriebe geben, sobald das neue Förderprogramm in Kraft tritt.