Kalte Nahwärmenetze im Fokus: Anforderungen der AwSV praxisnah vermittelt
Kalte Nahwärmenetze gelten als Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und unterliegen damit den entsprechenden Anforderungen der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
Welche rechtlichen, technischen und betrieblichen Anforderungen bestehen in diesem Zusammenhang an kalte Nahwärmenetze?
Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Fachworkshops im Rahmen des Netzwerktreffens „Innovative Nahwärmeprojekte im Ahrtal (NiNA)“ am 14. April 2026 in Liers. Der Workshop wurde von Dr. David Kuntz (Sachverständiger, GeoAlto GmbH) durchgeführt und vermittelte die zentralen Anforderungen der AwSV praxisnah und verständlich.
Rechtliche Einordnung und Trägermedien
Kalte Nahwärmenetze gelten als Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und unterliegen damit den entsprechenden Anforderungen der AwSV.
Als Wärmeträgermedium werden in der Praxis häufig Glykol-Wasser-Gemische eingesetzt. Diese sind der Wassergefährdungsklasse 1 zugeordnet. Insbesondere die enthaltenen Additive, wie beispielsweise Korrosionsinhibitoren, sind aus umweltfachlicher Sicht von besonderer Bedeutung.
Technische Anforderungen und Prüfung
Bei den technischen Anforderungen an Planung und Ausführung sind insbesondere dauerhaft dichte Rohrsysteme, beispielsweise durch geschweißte Verbindungen, sowie die fachgerechte Ausführung von Schachtbauwerken bei lösbaren Verbindungen zu nennen. Zudem müssen offene oder nicht kontrollierbare Einbauten vermieden werden, um den Anforderungen der AwSV gerecht zu werden.
Ein zentraler Bestandteil des sicheren Anlagenbetriebs ist die Leckageüberwachung. Geschlossene Systeme mit kontinuierlicher Drucküberwachung, automatischer Abschaltung im Schadensfall sowie einer zuverlässigen Alarmierung sind dabei essenziell.
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb liegt beim Betreiber. Dazu gehören die kontinuierliche Überwachung der Anlage, eine vollständige Dokumentation sowie klar geregelte Abläufe für Störfälle.
Darüber hinaus unterliegen kalte Nahwärmenetze Prüfpflichten: Sie müssen sowohl vor der Inbetriebnahme als auch in regelmäßigen Abständen durch anerkannte Sachverständige überprüft werden, um einen dauerhaft sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Praxisbezug und Erfahrungsaustausch aus laufenden Projekten
Ein besonderer Mehrwert des Workshops lag im direkten Erfahrungsaustausch mit laufenden Nahwärmeprojekten aus dem Ahrtal. Projektverantwortliche der kalten Nahwärmenetze in Rech und Liers waren vor Ort und brachten ihre Perspektiven aktiv in die Diskussion ein. Insbesondere Herr Niki Kozisek ergänzte die fachlichen Inhalte durch konkrete Einblicke aus dem Betrieb des Nahwärmenetzes in Rech.
Anhand dieser Praxisbeiträge konnten zentrale Herausforderungen, aber auch bereits erfolgreich umgesetzte Lösungen anschaulich dargestellt und gemeinsam diskutiert werden. Der Austausch machte deutlich, wie wichtig es ist, theoretische Anforderungen frühzeitig mit praktischen Erfahrungen abzugleichen, um Planungs- und Betriebsrisiken zu minimieren.
Fazit
Der Workshop hat deutlich gemacht, dass die Anforderungen der AwSV ein zentraler Bestandteil bei der Planung und Umsetzung kalter Nahwärmenetze sind. Eine frühzeitige Berücksichtigung der rechtlichen und technischen Vorgaben ist entscheidend für eine sichere, genehmigungsfähige und wirtschaftliche Umsetzung. Gleichzeitig wurde deutlich: Der Austausch zwischen Praxisprojekten, Fachplanern und Sachverständigen ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Wärmewende vor Ort.