Am 24. Februar hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier für das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Auch wenn es sich zunächst um ein Positionspapier für einen späteren Gesetzentwurf handelt, lassen sich daraus bereits Tendenzen für die Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens im Gebäudebereich und mögliche Auswirkungen auf die Wärmewende ableiten.
Änderungen bei Heizungsanforderungen geplant
Zu den geplanten Änderungen gehört unter anderem die Streichung des bisherigen Paragraphen zur Verpflichtung, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen könnte damit wieder erleichtert werden.
Vorgesehen ist zugleich eine sogenannte „Biotreppe“, nach der der Anteil biogener Energieträger in Öl und Gas schrittweise erhöht werden soll, um weiterhin zu den Klimaschutzzielen im Gebäudebereich beizutragen. Fragen zur tatsächlichen Verfügbarkeit von Bio-Öl und Bio-Gas – insbesondere für Privathaushalte – sowie zu den daraus resultierenden Energiekosten werden im Eckpunktepapier jedoch nicht näher behandelt.
Anpassungen bei der kommunalen Wärmeplanung
Auch die Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung sollen angepasst werden. Insbesondere für kleinere Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern sind Erleichterungen vorgesehen. Laut Eckpunktepapier soll der Arbeitsaufwand für die planungsverantwortlichen Stellen um bis zu 80 Prozent reduziert werden.
Nils Füllenbach, Referent für kommunale Wärmeplanung der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz, bewertet diese Annahme aus seiner Erfahrung als ehemaliger kommunaler Klimaschutzmanager kritisch. Eine qualitativ hochwertige Wärmeplanung sei eine zentrale Grundlage für die langfristige Entwicklung der Kommunen.
Zudem stellt sich in Rheinland-Pfalz eine praktische Umsetzungsfrage: In vielen Fällen sind Verbandsgemeinden für die Wärmeplanung verantwortlich, in denen sowohl größere als auch kleinere Ortsgemeinden liegen. Unterschiedliche Anforderungen je nach Einwohnerzahl könnten hier zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen.
Unabhängig von den geplanten gesetzlichen Anpassungen liegt Rheinland-Pfalz beim Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung bereits im bundesweiten Vergleich weit vorne. Bis Ende des Jahres werden voraussichtlich rund zwei Drittel der Kommunen im Land ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben.
Praxisbeispiel: Kaltes Wärmenetz für Schulzentrum und Quartier
Boris Krieger, Leiter der Fachabteilung Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeinde Böhl-Iggelheim, berichtete aus der Erfahrung seiner Kommune mit der kommunalen Wärmeplanung und gab wertvolle Einblicke in Erfolgsfaktoren, Herausforderungen und konkrete Umsetzungsschritte.
Im Winter 2022/2023 stellte die VG fest, dass an der Grundschule Iggelheim mehrere Gaskessel erneuert werden müssen, die verschiedene Gebäudeteile versorgen. Vor diesem Hintergrund empfahl die Energieagentur RLP die Umsetzung eines sogenannten kalten Nahwärmenetzes. Dieses soll perspektivisch als Keimzelle für ein späteres kaltes Nahwärmenetz im umliegenden Quartier dienen, sodass auch Privathaushalte angeschlossen werden können.
Eine Machbarkeitsstudie der Transferstelle Energie bestätigte diesen Ansatz und empfahl eine Versorgung auf Basis von dezentralen Sole-Wärmepumpen in Kombination mit Erdsonden als Wärmequelle.
Das Projekt befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase. Erste Probebohrungen wurden bereits durchgeführt und lieferten sehr gute Ergebnisse. Die vollständigen Bohrungen für die Erdsonden sind für die kommenden Sommerferien geplant.
Das geplante Wärmenetz spielt eine wichtige Rolle für eine wirtschaftliche, krisensichere und unabhängige Wärmeversorgung der Kommune.
Netzwerktreffen zur kommunalen Wärmeplanung
Die möglichen Auswirkungen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes auf Kommunen und ihre Wärmeplanung wurden im Rahmen eines Netzwerktreffens zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) diskutiert. Die Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz lud hierzu Fachkräfte aus Kommunen, Versorgungsunternehmen und Planungsbüros ein, um das Eckpunktepapier gemeinsam einzuordnen und Raum für eine offene Diskussion zu schaffen.
Rund 90 Teilnehmende aus kommunalen Einrichtungen, Versorgungsunternehmen und Planungsbüros folgten der Einladung und unterstrichen damit den großen Informations- und Austauschbedarf zu diesem Thema.
Unterstützung für Kommunen
Die Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen auf dem Weg zu einer klimaneutralen und krisensicheren Wärmeversorgung. Das Angebot reicht von der strategischen Begleitung der kommunalen Wärmeplanung über Unterstützung bei der energetischen Sanierung kommunaler Quartiere und beim kommunalen Energiemanagement bis hin zur Begleitung konkreter Wärmenetzprojekte.
Das nächste Netzwerktreffen ist für Montag, 24. August 2026, geplant. Wenn Sie am nächsten Netzwerktreffen teilnehmen möchten, melden Sie sich gerne per E-Mail.