Aufzeichnung online: Vergabe von Flächen für öffentliche Ladeinfrastruktur

Aufzeichnung des Seminars

Welche Rolle nehmen Kommunen beim Ausbau von Ladeinfrastruktur ein? Was ist für sie beim Aufbau von Ladepunkten im öffentlichen Raum wichtig? Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen jeweils aus? Wann liegt eine Beschaffungssituation vor und was gilt es bei Vergaben, Ausschreibungen und Genehmigungsprozessen zu beachten?

Um diese Fragen drehte sich das 14. Online-Seminar der Reihe "Elektrisch unterwegs", die von der Lotsenstelle für alternative Antriebe Rheinland-Pfalz und der Geschäftsstelle Elektromobilität in Hessen "Strom bewegt" gemeinsam angeboten wird. Auf dem YouTube-Kanal der Energieagentur Rheinland-Pfalz gibt es eine Aufzeichnung des Seminars.

Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur ist Teamarbeit

Maik Hanken von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur ging in seinem Impulsvortrag auf die „Bereitstellung von öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kommunen“ ein. Er hob hervor, dass Kommunen vor allem bei der Bereitstellung von Flächen ihren Beitrag leisteten. Die Bereitstellung der Infrastruktur (Hardware) und der Vertrieb von Fahrstrom seien hingegen die Aufgabe der Privatwirtschaft. Gerade im Flächenzugang läge allerdings ein ganz besonders wichtiger Beitrag zur Marktentwicklung der Ladeinfrastruktur. Dass dieser Zugang zum öffentlichen Straßenraum durch die Kommune fair, transparent und diskriminierungsfrei geschehe, sei nicht nur für die Betreiber von Ladeinfrastruktur wichtig, sondern - durch die Schaffung von Wettbewerb - auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur berührt mehrere Rechtsmaterien

Der zweite Fachvortrag des Seminars wurde von Dr. Jan Deuster von CBH Rechtsanwälte beigesteuert. Bei der Vergabe von Ladeinfrastruktur sind diverse Rechtsbereiche von Bedeutung, neben dem Vergaberecht auch das Straßen- und Wegerecht, das Kartellrecht und die EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie  das EU-Beihilfenrecht.

Immer gefordert von der Kommune seien Veröffentlichungspflichten zum Zugangsprozess und ein Gleichbehandlungsgebot. Um regulierend eingreifen zu können, also beispielweise die Anzahl der Ladesäulen bei einer Antragsschwemme im Stadtgebiet zu begrenzen oder gewünschte Standorte festzulegen, sei es notwendig eine Planungsgrundlage zu haben - beispielsweise ein Konzept zur Flächenauswahl. Damit allerdings finde eine Verknappung der Flächen statt, was einen Vergabeprozess auslöse. Im Folgenden ging Herr Dr. Deuster auch darauf ein, wie dieser Prozess gestaltet werden kann und sollte.

Unterschiedliche Voraussetzungen erfordern individuelle Antworten – die Lotsenstelle unterstützt

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es kein pauschales Vorgehen beim Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur gibt, sondern ein genauer Blick auf die örtlichen Gegebenheiten notwendig ist. Eine Einstiegsberatung bietet die Lotsenstelle für alternative Antriebe Kommunen kostenfrei an, Interessierte können sich wenden an: elektromobilitaet[at]energieagentur[dot]rlp.de  Dies ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung.

Angebote der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur

Auch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unterstützt mit unterschiedlichen Angeboten Kommunen im Prozess: