Die Bundesregierung hat umfangreiche Kürzungen nicht nur bei der BEG-Heizungsförderung, sondern auch bei der BEG-Förderung der Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden festgelegt.
Die KfW setzt aktuell die neuen Förderkonditionen für die BEG-Heizungsförderung und die BEG-Förderung Nichtwohngebäude um. Neue Anträge können momentan nicht mehr gestellt werden, lediglich begonnene Verfahren können unter den folgenden Rahmenbedingungen bearbeitet werden:
- Kundinnen und Kunden, die bereits eine gültige Antragsbestätigung haben, den Antrag aber noch nicht eingereicht haben, können dies während der Umstellungsphase bis zum 20. Juli noch zu den bisherigen Konditionen tun. Die KfW sagt diese Anträge bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen zu den bisherigen Förderbedingungen zu.
- Bereits erstellte gültige Bestätigungen zum Antrag werden in der Umstellungshase akzeptiert.
- Neue Bestätigungen zum Antrag können ab dem Start der neuen Förderbedingungen am 21. Juli 2026 wieder erstellt werden.
- Mit bestehenden, bisher nicht genutzten Bestätigungen können ab dem 21. Juli 2026 Anträge zu den neuen, angepassten Förderbedingungen gestellt werden.
BEG-Heizungsförderung Nichtwohngebäude
Änderungen ab Dienstag, 21. Juli 2026
- Grundförderung bleibt 2026 bei 30 % Zuschuss
- Förderhöchstbetrag sinkt
- Der Förderhöchstbetrag sinkt auf 28.000 Euro (bisher 30.000 Euro) für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche (zusätzlich 197 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m², zusätzlich 118 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1000 m², zusätzlich 79 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1000 m².).
- Danach sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich ab.
- Effizienzbonus (bisher 5%) entfällt
- Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen entfällt
Änderungen ab 2027
- Grundförderung sinkt für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 %.
- Neuer Wertschöpfungsbonus: Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, erhalten einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %.
- Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche, um drei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m², um zwei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m², um ein Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettoraumfläche.
Zur Förderseite “Heizungsförderung für Kommunen” der KfW
BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden
Änderungen ab Dienstag, 21. Juli 2026
- Der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent für die Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbaren Energien Klasse (EE-Klasse) entfällt.
- Die Höhe der Tilgungszuschüsse (KfW-Kredit 264), die auf den Kreditbetrag gewährt werden, wird pauschal jeweils um 10 Prozentpunkte reduziert.
- Die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften (KfW 464) wird weitergeführt. Die Höhe der Zuschüsse sinkt ebenfalls um 10 Prozentpunkte bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten.
- Für Nichtwohngebäude wird ein Bonus für Serielles Sanieren im 2. Halbjahr neu eingeführt.
Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Bereits bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.
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