Klimaneutrale Landesverwaltung

Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens ist es den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Dies bedeutet, dass bundesweit und damit auch in Rheinland-Pfalz die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 90 Prozent (gegenüber 1990) reduziert werden müssen. Den öffentlichen Stellen kommt dabei eine Vorbildfunktion im Klimaschutz zu. Dies schreibt auch das Klimaschutzgesetz des Bundes vor. Konkrete Maßnahmen sind etwa die Nutzung Erneuerbarer Energien und ein Fuhrpark, dessen Fahrzeuge so wenig Schadstoffe wie möglich emittieren.

Klimaneutralität bis 2030

Mit dem Landesklimaschutzgesetz setzt sich Rheinland-Pfalz zum Ziel, bis zum Jahr 2030 die Behörden, Hochschulen und sonstigen Landeseinrichtungen sowie die Fahrzeuge des Landes und die Dienstreisen in der Gesamtbilanz klimaneutral zu organisieren. Die Belange des Klimaschutzes sollen bei allem Handeln öffentlicher Stellen berücksichtigt werden. Ein wichtiger Baustein zur Zielerreichung ist die Leitlinie für die Elektromobilität in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz. An der Erstellung dieser Leitlinie hat die Landesenergieagentur mitgewirkt. Zudem hat der Ministerrat im Mai 2020 beschlossen, die Maßnahmen für den Klimaschutz bei Landesliegenschaften zu verstärken.

In einem nächsten Schritt soll für die gesamte Landesverwaltung eine Treibhausgas-Startbilanz erstellt werden. Auf dieser Basis können dann künftig alle Ressorts Einsparungsziele planen, umsetzen und überprüfen.

Unterstützung durch die Landesenergieagentur

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz wurde vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten damit beauftragt, eine bedarfsorientierte Strategie zur Umsetzung der Klimaneutralität in der Landesverwaltung zu entwickeln. In einem ersten Schritt wurde dazu im Umweltministerium sowie in drei Forstämtern (Trier, Hinterweidenthal, WEZ Soonwald) ein Pilotprojekt durchgeführt. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz hat dieses Projekt fachlich und organisatorisch koordiniert. Ziel ist der Aufbau einer übertragbaren Methodik für alle Ressorts. Daher münden alle Erkenntnisse in einem Leitfaden mit praktischen Hinweisen und Umsetzungsschritten, der allen Ressorts der Landesverwaltung als Arbeitsanleitung zur Verfügung gestellt wird.

Wo Klimaschutz bereits sichtbar ist

In den am Pilotprojekt beteiligten Forstämtern wurde ein Umweltmanagementsystem eingeführt. Das Wirtschafts-, das Umwelt sowie das Finanzministerium werden mit Strom aus der hauseigenen Fotovoltaikanlage versorgt.

In der Bau- und Liegenschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz wurden bereits vielfältige Maßnahmen umgesetzt, die klimaschützende Wirkung erzielt haben. Infolge dessen konnte laut Energiebericht 2019 des Landesbetriebs LBB der Energieverbrauch für den Gebäudebetrieb und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen der Landesliegenschaften deutlich reduziert werden (CO2 von 2002 bis 2017 um 22 Prozent).